AGB

AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SharkAgency GmbH, Bergheimer Str. 104, 69115 Heidelberg (nachfolgend „SharkAgency“), und ihren Kunden.

  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SharkAgency ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn SharkAgency in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von SharkAgency sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von SharkAgency in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Signatur) annimmt oder SharkAgency einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

  3. Eine Anfrage über das Formular auf der Website ist noch kein Vertragsangebot. Sie dient dazu, ein individuelles Angebot zu erstellen.

§ 3 Leistungen

  1. SharkAgency erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media. Dazu gehören insbesondere:
    • Strategie und Redaktionsplanung,
    • Konzeption und Produktion von Foto- und Videoinhalten, auch im Rahmen von Produktionstagen beim Kunden („Content Days“),
    • Betreuung und Bespielung von Social-Media-Kanälen,
    • Planung, Einrichtung und Optimierung bezahlter Werbekampagnen in sozialen Netzwerken („Paid Social“),
    • Community Management,
    • Recruiting- und Employer-Branding-Kampagnen.

  2. Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet SharkAgency nicht.

  3. SharkAgency erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (§ 611 BGB). Soweit im Angebot einzelne Ergebnisse als abzunehmende Werke vereinbart sind, etwa ein bestimmtes Video, gelten dafür ergänzend die Regeln zum Werkvertrag.

  4. Kein Erfolg geschuldet. Reichweite, Follower, Interaktionen, Klicks, Bewerbungen, Anfragen oder Umsätze hängen auch von den Plattformen, dem Markt und dem Verhalten Dritter ab. SharkAgency schuldet deshalb keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich im Angebot garantiert ist. Prognosen und Beispielwerte sind unverbindlich.

  5. SharkAgency darf zur Erfüllung des Vertrags sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen, etwa für Kamera, Schnitt oder Sprecher. SharkAgency bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.

  6. Leistungen in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung und Google Ads erbringt SharkAgency gemeinsam mit ihrem Partner Elev8 Group. Wer Vertragspartner und Ansprechpartner ist, steht im jeweiligen Angebot.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt SharkAgency rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Logos, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt eine Ansprechperson, die verbindliche Entscheidungen treffen kann.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass er an allen Inhalten, die er bereitstellt, die nötigen Rechte besitzt. Das betrifft insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, auch die Einwilligungen von Mitarbeitenden oder anderen Personen, die bei Produktionen gezeigt werden. Er stellt SharkAgency von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

  3. Bei Produktionen vor Ort sorgt der Kunde dafür, dass Räume, Personen und Produkte zum vereinbarten Termin bereitstehen, und holt etwa nötige Drehgenehmigungen ein.

  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand kann SharkAgency nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnen.

§ 5 Freigaben

  1. SharkAgency legt dem Kunden Redaktionspläne, Beiträge, Videos und Anzeigen vor der Veröffentlichung zur Freigabe vor. Veröffentlicht wird nur, was der Kunde ausdrücklich in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Chat) freigegeben hat, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

  2. Im Angebot ist festgelegt, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind. Weitere Korrekturen werden gesondert vergütet.

  3. Verzögert sich die Veröffentlichung, weil eine Freigabe aussteht, verschieben sich geplante Termine entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.

  4. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der Inhalte, insbesondere für Angaben zu seinen Produkten, Preisen und Leistungen.

§ 6 Termine und Content Days

  1. Produktionstermine werden gemeinsam vereinbart.

  2. Sagt der Kunde einen vereinbarten Produktionstermin ab oder verschiebt ihn, berechnet SharkAgency keine Ausfallgebühr. Kosten, die zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind und nicht mehr storniert werden können (etwa für gebuchte Crew, Technik, Locations oder Anreise), trägt der Kunde nach Nachweis.

  3. Kann ein Termin wegen Krankheit, Unwetter oder anderer Umstände, die SharkAgency nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird er ohne Kosten für beide Seiten verschoben.

§ 7 Social-Media-Konten und Plattformen

  1. Die Social-Media-Konten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt SharkAgency die nötigen Zugriffsrechte ein, möglichst über die Rollen- und Partnerfunktionen der Plattformen (zum Beispiel Meta Business Suite) statt durch Weitergabe von Passwörtern.

  2. SharkAgency behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt nach Vertragsende alle Zugriffsrechte zurück.

  3. Die Plattformen (zum Beispiel Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn) bestimmen ihre Regeln und Algorithmen selbst und können sie jederzeit ändern. SharkAgency haftet nicht für Änderungen der Plattformen, Ausfälle, Reichweitenschwankungen, abgelehnte Anzeigen oder Sperren, sofern SharkAgency sie nicht schuldhaft verursacht hat.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angebote und Pflichtangaben (zum Beispiel Impressum) auf seinen Kanälen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

§ 8 Werbebudget bei Paid Social

  1. Das Werbebudget für bezahlte Anzeigen ist nicht in der Vergütung von SharkAgency enthalten, sofern im Angebot nichts anderes steht.

  2. Das Werbebudget zahlt der Kunde grundsätzlich direkt an die jeweilige Plattform, über ein Werbekonto in seinem Namen mit seinem Zahlungsmittel. Legt SharkAgency Werbebudget ausnahmsweise aus, stellt sie es dem Kunden ohne Aufschlag in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist, und kann eine Vorauszahlung verlangen.

  3. SharkAgency hält das freigegebene Budget ein. Abweichungen, die durch die Abrechnungslogik der Plattform entstehen, bleiben vorbehalten.

§ 9 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus berechnet, Einzelleistungen und Produktionen nach Erbringung, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Bei größeren Projekten können im Angebot Abschlagszahlungen vereinbart werden.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Frist steht.

  4. Reisekosten und Spesen sowie Fremdkosten, etwa für Musiklizenzen, Stockmaterial, Requisiten oder Models, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.

  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). SharkAgency kann außerdem weitere Leistungen zurückhalten, bis die fälligen Beträge bezahlt sind, wenn sie dies vorher in Textform angekündigt hat.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Enthält das Angebot dazu keine Regelung, hat ein Vertrag über laufende Betreuung eine unbestimmte Laufzeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Kündigungen bedürfen der Textform.

  5. Bei Vertragsende erhält der Kunde die bis dahin bezahlten und fertiggestellten Inhalte. Bereits geplante Veröffentlichungen nach dem Vertragsende übernimmt SharkAgency nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 11 Nutzungsrechte

  1. An den Inhalten, die SharkAgency für den Kunden erstellt (insbesondere Fotos, Videos, Grafiken und Texte), räumt SharkAgency dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Es gilt für alle Zwecke der eigenen Unternehmenskommunikation und Werbung des Kunden, online und offline, einschließlich Website, Social Media, Anzeigen, Präsentationen und Druck.

  2. Der Kunde darf die Inhalte bearbeiten, kürzen und mit anderen Inhalten kombinieren, solange dadurch kein entstellender Eindruck entsteht, der die berechtigten Interessen der Urheber gefährdet.

  3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, die nicht mit dem Kunden verbunden sind (§ 15 AktG), bedarf der Zustimmung von SharkAgency in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

  4. Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendete Aufnahmen schuldet SharkAgency nicht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

  5. Für lizenzierte Fremdinhalte, etwa Musik, Schriften oder Stockmaterial, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Musik aus den Bibliotheken der Plattformen darf in der Regel nur innerhalb der jeweiligen Plattform genutzt werden. SharkAgency weist den Kunden auf solche Einschränkungen hin.

  6. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde Inhalte nur zur Prüfung und Freigabe nutzen.

§ 12 Haftung

  1. SharkAgency haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SharkAgency nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. SharkAgency prüft Inhalte nicht auf wettbewerbs-, marken- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit, sofern das nicht ausdrücklich beauftragt ist. Für Inhalte und Angaben, die der Kunde bereitstellt oder freigibt, haftet der Kunde. SharkAgency weist den Kunden aber auf rechtliche Bedenken hin, die ihr bekannt werden.

  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SharkAgency.

§ 13 Referenzen

SharkAgency darf den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenz nennen und für ihn erstellte, veröffentlichte Inhalte in den eigenen Kanälen und auf der eigenen Website zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Vertrauliche Informationen, etwa interne Zahlen, veröffentlicht SharkAgency nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

  2. Soweit SharkAgency im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel beim Community Management oder bei Recruiting-Kampagnen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SharkAgency darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

  4. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026

Noch Fragen?

Arbeitet ihr nur in Heidelberg?

Nein. Heidelberg ist unsere Basis, wir betreuen und produzieren aber deutschlandweit und auch international. Wenn der Content bei euch vor Ort entstehen soll, kommen wir selbstverständlich zu euch.

Übernehmt ihr Social Media komplett?

Ja. Vom Social Concept und der Content-Produktion bis zu Publishing, Community Management, Paid Social, Reporting und Optimierung übernehmen wir in den meisten Fällen die komplette Betreuung deiner Kanäle.

Kann man euch auch nur für Content-Produktion buchen?

Klar. Wir übernehmen auch einzelne Content Days oder Produktionen und liefern Foto- und Videocontent fertig aufbereitet zur weiteren Nutzung.

Wie oft produziert ihr neuen Content?

Bei laufenden Betreuungen arbeiten wir häufig mit Content Days im Abstand von etwa zwei bis drei Monaten. Frequenz und Umfang richten sich nach Kanälen, Themen und Bedarf.

Wie lange bindest du dich bei uns?

Unsere Betreuung ist monatlich kündbar. Du sollst schließlich bleiben, weil du zufrieden bist – nicht, weil du musst. Dass das möglichst lange so bleibt, liegt dann an uns.

Macht ihr auch Webdesign, SEO oder Google Ads?

Unser Fokus liegt auf Social Media und Content. Für Webdesign, SEO und Google Ads arbeiten wir eng mit unserem Partnernetzwerk Elev8 Group zusammen. Du bist also auch mit diesen Themen genau richtig bei uns!

Was kostet eine Zusammenarbeit?

Das hängt davon ab, wie viel wir übernehmen – vom einzelnen Content Day bis zur laufenden Komplettbetreuung. Nach einem kurzen Kennenlernen bekommst du ein transparentes Angebot passend zum Umfang.

Du hast noch Fragen?

Bereit für Social Media mit Biss?

Erzähl uns kurz von deinem Projekt. Wir melden uns mit einem ersten Vorschlag, wie wir deine Marke auf Social Media nach vorne bringen.

AGB

AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SharkAgency GmbH, Bergheimer Str. 104, 69115 Heidelberg (nachfolgend „SharkAgency“), und ihren Kunden.

  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SharkAgency ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn SharkAgency in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von SharkAgency sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von SharkAgency in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Signatur) annimmt oder SharkAgency einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

  3. Eine Anfrage über das Formular auf der Website ist noch kein Vertragsangebot. Sie dient dazu, ein individuelles Angebot zu erstellen.

§ 3 Leistungen

  1. SharkAgency erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media. Dazu gehören insbesondere:
    • Strategie und Redaktionsplanung,
    • Konzeption und Produktion von Foto- und Videoinhalten, auch im Rahmen von Produktionstagen beim Kunden („Content Days“),
    • Betreuung und Bespielung von Social-Media-Kanälen,
    • Planung, Einrichtung und Optimierung bezahlter Werbekampagnen in sozialen Netzwerken („Paid Social“),
    • Community Management,
    • Recruiting- und Employer-Branding-Kampagnen.

  2. Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet SharkAgency nicht.

  3. SharkAgency erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (§ 611 BGB). Soweit im Angebot einzelne Ergebnisse als abzunehmende Werke vereinbart sind, etwa ein bestimmtes Video, gelten dafür ergänzend die Regeln zum Werkvertrag.

  4. Kein Erfolg geschuldet. Reichweite, Follower, Interaktionen, Klicks, Bewerbungen, Anfragen oder Umsätze hängen auch von den Plattformen, dem Markt und dem Verhalten Dritter ab. SharkAgency schuldet deshalb keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich im Angebot garantiert ist. Prognosen und Beispielwerte sind unverbindlich.

  5. SharkAgency darf zur Erfüllung des Vertrags sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen, etwa für Kamera, Schnitt oder Sprecher. SharkAgency bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.

  6. Leistungen in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung und Google Ads erbringt SharkAgency gemeinsam mit ihrem Partner Elev8 Group. Wer Vertragspartner und Ansprechpartner ist, steht im jeweiligen Angebot.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt SharkAgency rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Logos, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt eine Ansprechperson, die verbindliche Entscheidungen treffen kann.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass er an allen Inhalten, die er bereitstellt, die nötigen Rechte besitzt. Das betrifft insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, auch die Einwilligungen von Mitarbeitenden oder anderen Personen, die bei Produktionen gezeigt werden. Er stellt SharkAgency von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

  3. Bei Produktionen vor Ort sorgt der Kunde dafür, dass Räume, Personen und Produkte zum vereinbarten Termin bereitstehen, und holt etwa nötige Drehgenehmigungen ein.

  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand kann SharkAgency nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnen.

§ 5 Freigaben

  1. SharkAgency legt dem Kunden Redaktionspläne, Beiträge, Videos und Anzeigen vor der Veröffentlichung zur Freigabe vor. Veröffentlicht wird nur, was der Kunde ausdrücklich in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Chat) freigegeben hat, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

  2. Im Angebot ist festgelegt, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind. Weitere Korrekturen werden gesondert vergütet.

  3. Verzögert sich die Veröffentlichung, weil eine Freigabe aussteht, verschieben sich geplante Termine entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.

  4. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der Inhalte, insbesondere für Angaben zu seinen Produkten, Preisen und Leistungen.

§ 6 Termine und Content Days

  1. Produktionstermine werden gemeinsam vereinbart.

  2. Sagt der Kunde einen vereinbarten Produktionstermin ab oder verschiebt ihn, berechnet SharkAgency keine Ausfallgebühr. Kosten, die zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind und nicht mehr storniert werden können (etwa für gebuchte Crew, Technik, Locations oder Anreise), trägt der Kunde nach Nachweis.

  3. Kann ein Termin wegen Krankheit, Unwetter oder anderer Umstände, die SharkAgency nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird er ohne Kosten für beide Seiten verschoben.

§ 7 Social-Media-Konten und Plattformen

  1. Die Social-Media-Konten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt SharkAgency die nötigen Zugriffsrechte ein, möglichst über die Rollen- und Partnerfunktionen der Plattformen (zum Beispiel Meta Business Suite) statt durch Weitergabe von Passwörtern.

  2. SharkAgency behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt nach Vertragsende alle Zugriffsrechte zurück.

  3. Die Plattformen (zum Beispiel Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn) bestimmen ihre Regeln und Algorithmen selbst und können sie jederzeit ändern. SharkAgency haftet nicht für Änderungen der Plattformen, Ausfälle, Reichweitenschwankungen, abgelehnte Anzeigen oder Sperren, sofern SharkAgency sie nicht schuldhaft verursacht hat.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angebote und Pflichtangaben (zum Beispiel Impressum) auf seinen Kanälen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

§ 8 Werbebudget bei Paid Social

  1. Das Werbebudget für bezahlte Anzeigen ist nicht in der Vergütung von SharkAgency enthalten, sofern im Angebot nichts anderes steht.

  2. Das Werbebudget zahlt der Kunde grundsätzlich direkt an die jeweilige Plattform, über ein Werbekonto in seinem Namen mit seinem Zahlungsmittel. Legt SharkAgency Werbebudget ausnahmsweise aus, stellt sie es dem Kunden ohne Aufschlag in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist, und kann eine Vorauszahlung verlangen.

  3. SharkAgency hält das freigegebene Budget ein. Abweichungen, die durch die Abrechnungslogik der Plattform entstehen, bleiben vorbehalten.

§ 9 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus berechnet, Einzelleistungen und Produktionen nach Erbringung, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Bei größeren Projekten können im Angebot Abschlagszahlungen vereinbart werden.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Frist steht.

  4. Reisekosten und Spesen sowie Fremdkosten, etwa für Musiklizenzen, Stockmaterial, Requisiten oder Models, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.

  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). SharkAgency kann außerdem weitere Leistungen zurückhalten, bis die fälligen Beträge bezahlt sind, wenn sie dies vorher in Textform angekündigt hat.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Enthält das Angebot dazu keine Regelung, hat ein Vertrag über laufende Betreuung eine unbestimmte Laufzeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Kündigungen bedürfen der Textform.

  5. Bei Vertragsende erhält der Kunde die bis dahin bezahlten und fertiggestellten Inhalte. Bereits geplante Veröffentlichungen nach dem Vertragsende übernimmt SharkAgency nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 11 Nutzungsrechte

  1. An den Inhalten, die SharkAgency für den Kunden erstellt (insbesondere Fotos, Videos, Grafiken und Texte), räumt SharkAgency dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Es gilt für alle Zwecke der eigenen Unternehmenskommunikation und Werbung des Kunden, online und offline, einschließlich Website, Social Media, Anzeigen, Präsentationen und Druck.

  2. Der Kunde darf die Inhalte bearbeiten, kürzen und mit anderen Inhalten kombinieren, solange dadurch kein entstellender Eindruck entsteht, der die berechtigten Interessen der Urheber gefährdet.

  3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, die nicht mit dem Kunden verbunden sind (§ 15 AktG), bedarf der Zustimmung von SharkAgency in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

  4. Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendete Aufnahmen schuldet SharkAgency nicht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

  5. Für lizenzierte Fremdinhalte, etwa Musik, Schriften oder Stockmaterial, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Musik aus den Bibliotheken der Plattformen darf in der Regel nur innerhalb der jeweiligen Plattform genutzt werden. SharkAgency weist den Kunden auf solche Einschränkungen hin.

  6. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde Inhalte nur zur Prüfung und Freigabe nutzen.

§ 12 Haftung

  1. SharkAgency haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SharkAgency nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. SharkAgency prüft Inhalte nicht auf wettbewerbs-, marken- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit, sofern das nicht ausdrücklich beauftragt ist. Für Inhalte und Angaben, die der Kunde bereitstellt oder freigibt, haftet der Kunde. SharkAgency weist den Kunden aber auf rechtliche Bedenken hin, die ihr bekannt werden.

  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SharkAgency.

§ 13 Referenzen

SharkAgency darf den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenz nennen und für ihn erstellte, veröffentlichte Inhalte in den eigenen Kanälen und auf der eigenen Website zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Vertrauliche Informationen, etwa interne Zahlen, veröffentlicht SharkAgency nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

  2. Soweit SharkAgency im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel beim Community Management oder bei Recruiting-Kampagnen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SharkAgency darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

  4. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026

Noch Fragen?

Arbeitet ihr nur in Heidelberg?

Nein. Heidelberg ist unsere Basis, wir betreuen und produzieren aber deutschlandweit und auch international. Wenn der Content bei euch vor Ort entstehen soll, kommen wir selbstverständlich zu euch.

Übernehmt ihr Social Media komplett?

Ja. Vom Social Concept und der Content-Produktion bis zu Publishing, Community Management, Paid Social, Reporting und Optimierung übernehmen wir in den meisten Fällen die komplette Betreuung deiner Kanäle.

Kann man euch auch nur für Content-Produktion buchen?

Klar. Wir übernehmen auch einzelne Content Days oder Produktionen und liefern Foto- und Videocontent fertig aufbereitet zur weiteren Nutzung.

Wie oft produziert ihr neuen Content?

Bei laufenden Betreuungen arbeiten wir häufig mit Content Days im Abstand von etwa zwei bis drei Monaten. Frequenz und Umfang richten sich nach Kanälen, Themen und Bedarf.

Wie lange bindest du dich bei uns?

Unsere Betreuung ist monatlich kündbar. Du sollst schließlich bleiben, weil du zufrieden bist – nicht, weil du musst. Dass das möglichst lange so bleibt, liegt dann an uns.

Macht ihr auch Webdesign, SEO oder Google Ads?

Unser Fokus liegt auf Social Media und Content. Für Webdesign, SEO und Google Ads arbeiten wir eng mit unserem Partnernetzwerk Elev8 Group zusammen. Du bist also auch mit diesen Themen genau richtig bei uns!

Was kostet eine Zusammenarbeit?

Das hängt davon ab, wie viel wir übernehmen – vom einzelnen Content Day bis zur laufenden Komplettbetreuung. Nach einem kurzen Kennenlernen bekommst du ein transparentes Angebot passend zum Umfang.

Du hast noch Fragen?

Bereit für Social Media mit Biss?

Erzähl uns kurz von deinem Projekt. Wir melden uns mit einem ersten Vorschlag, wie wir deine Marke auf Social Media nach vorne bringen.

AGB

AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SharkAgency GmbH, Bergheimer Str. 104, 69115 Heidelberg (nachfolgend „SharkAgency“), und ihren Kunden.

  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SharkAgency ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn SharkAgency in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.

  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von SharkAgency sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von SharkAgency in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder digitaler Signatur) annimmt oder SharkAgency einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.

  3. Eine Anfrage über das Formular auf der Website ist noch kein Vertragsangebot. Sie dient dazu, ein individuelles Angebot zu erstellen.

§ 3 Leistungen

  1. SharkAgency erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media. Dazu gehören insbesondere:
    • Strategie und Redaktionsplanung,
    • Konzeption und Produktion von Foto- und Videoinhalten, auch im Rahmen von Produktionstagen beim Kunden („Content Days“),
    • Betreuung und Bespielung von Social-Media-Kanälen,
    • Planung, Einrichtung und Optimierung bezahlter Werbekampagnen in sozialen Netzwerken („Paid Social“),
    • Community Management,
    • Recruiting- und Employer-Branding-Kampagnen.

  2. Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet SharkAgency nicht.

  3. SharkAgency erbringt ihre Leistungen als Dienstleistung (§ 611 BGB). Soweit im Angebot einzelne Ergebnisse als abzunehmende Werke vereinbart sind, etwa ein bestimmtes Video, gelten dafür ergänzend die Regeln zum Werkvertrag.

  4. Kein Erfolg geschuldet. Reichweite, Follower, Interaktionen, Klicks, Bewerbungen, Anfragen oder Umsätze hängen auch von den Plattformen, dem Markt und dem Verhalten Dritter ab. SharkAgency schuldet deshalb keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich im Angebot garantiert ist. Prognosen und Beispielwerte sind unverbindlich.

  5. SharkAgency darf zur Erfüllung des Vertrags sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und freie Mitarbeiter einsetzen, etwa für Kamera, Schnitt oder Sprecher. SharkAgency bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.

  6. Leistungen in den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung und Google Ads erbringt SharkAgency gemeinsam mit ihrem Partner Elev8 Group. Wer Vertragspartner und Ansprechpartner ist, steht im jeweiligen Angebot.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt SharkAgency rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Logos, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind, und benennt eine Ansprechperson, die verbindliche Entscheidungen treffen kann.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass er an allen Inhalten, die er bereitstellt, die nötigen Rechte besitzt. Das betrifft insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, auch die Einwilligungen von Mitarbeitenden oder anderen Personen, die bei Produktionen gezeigt werden. Er stellt SharkAgency von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

  3. Bei Produktionen vor Ort sorgt der Kunde dafür, dass Räume, Personen und Produkte zum vereinbarten Termin bereitstehen, und holt etwa nötige Drehgenehmigungen ein.

  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand kann SharkAgency nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnen.

§ 5 Freigaben

  1. SharkAgency legt dem Kunden Redaktionspläne, Beiträge, Videos und Anzeigen vor der Veröffentlichung zur Freigabe vor. Veröffentlicht wird nur, was der Kunde ausdrücklich in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Chat) freigegeben hat, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

  2. Im Angebot ist festgelegt, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind. Weitere Korrekturen werden gesondert vergütet.

  3. Verzögert sich die Veröffentlichung, weil eine Freigabe aussteht, verschieben sich geplante Termine entsprechend. Die vereinbarte Vergütung bleibt davon unberührt.

  4. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der Inhalte, insbesondere für Angaben zu seinen Produkten, Preisen und Leistungen.

§ 6 Termine und Content Days

  1. Produktionstermine werden gemeinsam vereinbart.

  2. Sagt der Kunde einen vereinbarten Produktionstermin ab oder verschiebt ihn, berechnet SharkAgency keine Ausfallgebühr. Kosten, die zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sind und nicht mehr storniert werden können (etwa für gebuchte Crew, Technik, Locations oder Anreise), trägt der Kunde nach Nachweis.

  3. Kann ein Termin wegen Krankheit, Unwetter oder anderer Umstände, die SharkAgency nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird er ohne Kosten für beide Seiten verschoben.

§ 7 Social-Media-Konten und Plattformen

  1. Die Social-Media-Konten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt SharkAgency die nötigen Zugriffsrechte ein, möglichst über die Rollen- und Partnerfunktionen der Plattformen (zum Beispiel Meta Business Suite) statt durch Weitergabe von Passwörtern.

  2. SharkAgency behandelt Zugangsdaten vertraulich und gibt nach Vertragsende alle Zugriffsrechte zurück.

  3. Die Plattformen (zum Beispiel Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn) bestimmen ihre Regeln und Algorithmen selbst und können sie jederzeit ändern. SharkAgency haftet nicht für Änderungen der Plattformen, Ausfälle, Reichweitenschwankungen, abgelehnte Anzeigen oder Sperren, sofern SharkAgency sie nicht schuldhaft verursacht hat.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angebote und Pflichtangaben (zum Beispiel Impressum) auf seinen Kanälen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

§ 8 Werbebudget bei Paid Social

  1. Das Werbebudget für bezahlte Anzeigen ist nicht in der Vergütung von SharkAgency enthalten, sofern im Angebot nichts anderes steht.

  2. Das Werbebudget zahlt der Kunde grundsätzlich direkt an die jeweilige Plattform, über ein Werbekonto in seinem Namen mit seinem Zahlungsmittel. Legt SharkAgency Werbebudget ausnahmsweise aus, stellt sie es dem Kunden ohne Aufschlag in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist, und kann eine Vorauszahlung verlangen.

  3. SharkAgency hält das freigegebene Budget ein. Abweichungen, die durch die Abrechnungslogik der Plattform entstehen, bleiben vorbehalten.

§ 9 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich im Voraus berechnet, Einzelleistungen und Produktionen nach Erbringung, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Bei größeren Projekten können im Angebot Abschlagszahlungen vereinbart werden.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Frist steht.

  4. Reisekosten und Spesen sowie Fremdkosten, etwa für Musiklizenzen, Stockmaterial, Requisiten oder Models, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind.

  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 BGB). SharkAgency kann außerdem weitere Leistungen zurückhalten, bis die fälligen Beträge bezahlt sind, wenn sie dies vorher in Textform angekündigt hat.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Enthält das Angebot dazu keine Regelung, hat ein Vertrag über laufende Betreuung eine unbestimmte Laufzeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

  3. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Kündigungen bedürfen der Textform.

  5. Bei Vertragsende erhält der Kunde die bis dahin bezahlten und fertiggestellten Inhalte. Bereits geplante Veröffentlichungen nach dem Vertragsende übernimmt SharkAgency nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 11 Nutzungsrechte

  1. An den Inhalten, die SharkAgency für den Kunden erstellt (insbesondere Fotos, Videos, Grafiken und Texte), räumt SharkAgency dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Es gilt für alle Zwecke der eigenen Unternehmenskommunikation und Werbung des Kunden, online und offline, einschließlich Website, Social Media, Anzeigen, Präsentationen und Druck.

  2. Der Kunde darf die Inhalte bearbeiten, kürzen und mit anderen Inhalten kombinieren, solange dadurch kein entstellender Eindruck entsteht, der die berechtigten Interessen der Urheber gefährdet.

  3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, die nicht mit dem Kunden verbunden sind (§ 15 AktG), bedarf der Zustimmung von SharkAgency in Textform. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

  4. Rohmaterial, Projektdateien und nicht verwendete Aufnahmen schuldet SharkAgency nicht, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

  5. Für lizenzierte Fremdinhalte, etwa Musik, Schriften oder Stockmaterial, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Musik aus den Bibliotheken der Plattformen darf in der Regel nur innerhalb der jeweiligen Plattform genutzt werden. SharkAgency weist den Kunden auf solche Einschränkungen hin.

  6. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde Inhalte nur zur Prüfung und Freigabe nutzen.

§ 12 Haftung

  1. SharkAgency haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SharkAgency nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. SharkAgency prüft Inhalte nicht auf wettbewerbs-, marken- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit, sofern das nicht ausdrücklich beauftragt ist. Für Inhalte und Angaben, die der Kunde bereitstellt oder freigibt, haftet der Kunde. SharkAgency weist den Kunden aber auf rechtliche Bedenken hin, die ihr bekannt werden.

  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SharkAgency.

§ 13 Referenzen

SharkAgency darf den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenz nennen und für ihn erstellte, veröffentlichte Inhalte in den eigenen Kanälen und auf der eigenen Website zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Vertrauliche Informationen, etwa interne Zahlen, veröffentlicht SharkAgency nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.

  2. Soweit SharkAgency im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel beim Community Management oder bei Recruiting-Kampagnen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heidelberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. SharkAgency darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

  4. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026

Noch Fragen?

Arbeitet ihr nur in Heidelberg?

Nein. Heidelberg ist unsere Basis, wir betreuen und produzieren aber deutschlandweit und auch international. Wenn der Content bei euch vor Ort entstehen soll, kommen wir selbstverständlich zu euch.

Übernehmt ihr Social Media komplett?

Ja. Vom Social Concept und der Content-Produktion bis zu Publishing, Community Management, Paid Social, Reporting und Optimierung übernehmen wir in den meisten Fällen die komplette Betreuung deiner Kanäle.

Kann man euch auch nur für Content-Produktion buchen?

Klar. Wir übernehmen auch einzelne Content Days oder Produktionen und liefern Foto- und Videocontent fertig aufbereitet zur weiteren Nutzung.

Wie oft produziert ihr neuen Content?

Bei laufenden Betreuungen arbeiten wir häufig mit Content Days im Abstand von etwa zwei bis drei Monaten. Frequenz und Umfang richten sich nach Kanälen, Themen und Bedarf.

Wie lange bindest du dich bei uns?

Unsere Betreuung ist monatlich kündbar. Du sollst schließlich bleiben, weil du zufrieden bist – nicht, weil du musst. Dass das möglichst lange so bleibt, liegt dann an uns.

Macht ihr auch Webdesign, SEO oder Google Ads?

Unser Fokus liegt auf Social Media und Content. Für Webdesign, SEO und Google Ads arbeiten wir eng mit unserem Partnernetzwerk Elev8 Group zusammen. Du bist also auch mit diesen Themen genau richtig bei uns!

Was kostet eine Zusammenarbeit?

Das hängt davon ab, wie viel wir übernehmen – vom einzelnen Content Day bis zur laufenden Komplettbetreuung. Nach einem kurzen Kennenlernen bekommst du ein transparentes Angebot passend zum Umfang.

Du hast noch Fragen?

Bereit für Social Media mit Biss?

Erzähl uns kurz von deinem Projekt. Wir melden uns mit einem ersten Vorschlag, wie wir deine Marke auf Social Media nach vorne bringen.